Die Beilackierung - Teil III

Eine Chronologie des Herumeierns

Auf der vorigen Seite haben Sie in Kürze die fachliche Vorstellung der Beilackierung erfahren und hoffentlich auch erkannt, wie extrem wichtig dieses Verfahren zum Erreichen einer unsichtbaren Reparatur ist.

Hier geht es um den seit Jahrzehnten schwelenden und bis heute immer noch nicht beigelegten Streit um die Notwendigkeit der Beilackierung. Das Problem wäre keins, gäbe es da nicht die auf Kosteneinsparung fokussierte Welt der Assekuranzen, die so manches Mal Sachverständigen wie auch uns Lackierern das Leben schwer machen. Konkurrenzdruck, „Geiz-ist-geil-Kunden“ und nicht zuletzt schwarze Schafe in der Instandsetzungsbranche, die den Aufwand für Schadenregulierungen enorm in die Höhe schrauben, zwingt jede Versicherung zum Reagieren. 


Oktober 2oo4 Der Hexenhammer des AZT 1. Rev. 09/2014; 2. Rev. 03/2015

Der vom Allianz-Zentrum für Technik (AZT) herausgegebene Leitfaden "Reparaturlackierung - wirtschaftlich sinnvoll und technisch einwandfrei"  beschreibt gut und detailliert die verschiedenen Möglichkeiten der Reparaturlackierung und damit verbundenen Farbanpassungen. In Lackseminaren wurden Sachverständige und Gutachter anhand dieses Pamphlets geschult. Der Artikel wurde zur verbrieften Ermächtigung im Umgang mit Lackreparaturbetrieben, eine Art Hexenhammer der Inquisition.

Das Beilackieren IM Karosserieteil selbst wurde hier als „häufigste“ anwendbare Methode des Farbangleiches gesehen (häufigste fettgedruckt).

Die Beilackierung in benachbarte Teile wurde hingegen als nur in seltenen“ Fällen für notwendig erachtet, obwohl sie statistisch gesehen etwa um 90% (Wert von 2014) aller Lackreparaturen ausmacht, die Spotlackierungen (also „Anspritzer“) nicht eingerechnet. Die Vermutung liegt nahe: Hier wurden in Hinblick auf das richtungsbestimmende Lenken von Gutachtertätigkeiten Tatsachen vorsätzlich vertauscht.
Anmerkung: Im Karosserieteil selbst kann man durchaus beilackieren. Vorausgesetzt, dass die bearbeitete, gefüllerte und geschliffene, also zum Lackieren fertig vorbereitete, Schadstelle mindestens 30 cm von jeweiligen Karosseriekanten entfernt ist (einige komplizierte Farbtöne ausgenommen)! Die Praxis zeigt jedoch, dass die meisten Lackbeschädigungen sich nicht exakt auf die Mitte eines Teils konzentrieren. Und bei den wenigen mittigen fällt nach dem Flächenschliff die farbzugebende Reparaturstelle oft viel größer aus, da sie einen isolierenden Füllerfleck erfordern, den keiner theoretisch exakt vorausbestimmen kann. Nicht unerwähnt soll aber auch bleiben, dass es bei asynchroner Platzierung eines Lackschadens durchaus auch möglich ist, in nur in eine Richtung ins benachbarte Teil zu lackieren. In der anderen bleibt tatsächlich genug Raum zum Farbangleich im Reparaturteil selbst.

Wie dem auch sei: Fundamentiert durch den Leitfaden der Allianz wurden (und werden) Beilackierungen in angrenzende Teile als für nicht notwendig erklärt und verwehrt. Werkstätten, die trotzdem für eine unsichtbare Lackreparatur in angrenzende Teile einlackierten, wurden die Rechnungen hierum gekürzt. Eigentlich paradox, denn zufriedene Kunden sollten ein beiderseitiges Anliegen sein.

April 2oo5: Richtig ist, dass die Beilackierung ins angrenzende Teil zu 80% gängige Praxis ist
Ich archivierte eine Resolution zur Notwendigkeit der Farbtonangleichung durch Beilackierung in unser EDV-System. Diese wurde vom ZKF, ZDK, dem Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz, Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer und dem Verband der deutschen Lackindustrie, Fachgruppe Autoreparaturlacke verfasst und unterstützt. Wahrscheinlich als Antwort auf den Leitfaden des AZT.

Das Ausnebeln im beschädigten Teil daselbst wird zwar angestrebt, ist aber in den meisten Fällen auf Grund des Schadenbildes an sich und seiner Lokalisation nicht möglich. Über die Farbanpassung mittels Farbtonmessgeräte oder manuellen Nachnuancierens möchte ich an dieser Stelle nun nicht weiter eingehen, denn wer meine anderen Beiträge gelesen hat, weiß, wie exakt ein Nachstellen möglich ist. In einem Urteil des Amtsgerichts Siegen 14 C 1273/10 vom Mai 2011 wird die seit ewigen Zeiten strittige Sachlage sehr schön aufgearbeitet und bei einer Erneuerung eines Karosserieteiles die Notwendigkeit einer Beilackierung in angrenzende Teile als gängige Praxis und rechtens erklärt. Auf den Seiten 5 bis 7 begründet das Gericht die Entscheidung. U.a. sagen geladene Zeugen von Fachwerkstätten aus, dass das Beilackieren in angrenzende Teile zu 80% die Regel ist.


Dummheit durchzieht die eigene Branche

Im Falle eines Kaskoschadens ist es landläufige Meinung, dass ein Lackieren angrenzender Teile zwecks Farbtonanpassung nicht bezahlt wird. Und wenn doch notwendig, soll es der schon ohnehin durch die zu zahlende Selbstbeteiligung gebeutelte Kunde tun. Gutes Image, was sich da Versicherungen aufbauen! Allerorts schon zum Usus geworden ist, dass das Gros der Reparaturbetriebe das Beilackieren ganzer Teile im Kaskofall auf ihre eigene Kappe nehmen, um zeitaufwendigem Streit mit Versicherungen UND auch Kunden aus dem Wege zu gehen. Wenn und wo möglich wird dann noch etwas geschummelt, ein paar AWs in anderen Tätigkeiten untergebracht.

Kurzsichtigkeit oder Bequemlichkeit
führt zu folgendem Sachverhalt: Angenommen ein Prüfer für Reparaturrechnungen bekommt zehn Rechnungen aus Haftpflicht- und die gleiche Anzahl an Belegen aus Kaskoschäden auf den Tisch. Er vergleicht und fragt sich folgerichtig: In den Rechnungen aus Haftpflichtfällen wurde in fast allen Fällen ein Beilackieren in benachbarte Teile berechnet, in den Kalkulationen der Kaskoschäden nicht ein einziges. Knobelaufgabe an meine Fachkollegen: WAS wird der gute Mann wohl denken?


Lackierer aller Bundesländer vereinigt Euch!

Auch bei Kasko: Macht Front gegen die Willkür von Kürzungen und Verweigerungen! Wenn eine Arbeit notwendig ist, um eine FACHGERECHTE Reparatur zu leisten (welche die Versicherungen mit Recht von uns verlangen), dann MUSS das auch anerkannt und bezahlt werden. Beilackiert wird doch überall! Warum sollten wohl die Farben, egal welchen Herstellers, im Kaskofalle besser passen???

Lackstufe L ein ausgemachter Witz - wer hat je die Vorgabezeiten geprüft?
Wir wissen, berechnet wird ein Einlackieren ins Nachbarteil mit der einfachsten Lackstufe L, genannt Oberflächenlackierung. Wann werden alle praxisfernen Versicherungsangestellten und auch Kürzungen verfügende Gutachter/Sachverständige begreifen, dass wir Lackierer an Lackstufe L überhaupt kein Interesse haben? Die Arbeitszeitvorgaben sind so gering, dass sie gerademal zum Schleifen, Abkleben und Basislackspritzen reichen. WIR SELBST würden liebend gerne aufs Einlackieren verzichten. Verzichten können wir aber nicht auf zufriedene Kundschaft!

Soweit der Stand des im Wesentlichen so aus unserer bisherigen Homepage übernommenen Beitrages, Gerade lese ich im Lackiererblatt vom Mai 2012 ab Seite 32, dass die Kollegen der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer gerade kürzlich recherchiert haben und meine Prozentzahl 80 bestätigen konnten. Sollte sich nun endlich doch eine Anerkennung seitens der Versicherer anbahnen? Wir sind sehr gespannt....

                                                                           Sie auch?  Hier geht's weiter


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