Eine Chronologie des Herumeierns |
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Auf der vorigen Seite haben Sie in Kürze die fachliche Vorstellung der Beilackierung erfahren und hoffentlich auch erkannt, wie extrem wichtig dieses Verfahren zum Erreichen einer unsichtbaren Reparatur ist. |
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Oktober 2oo4 Der Hexenhammer des AZT 1. Rev. 09/2014; 2. Rev. 03/2015 |
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Der vom Allianz-Zentrum für Technik (AZT) herausgegebene Leitfaden "Reparaturlackierung - wirtschaftlich sinnvoll und technisch einwandfrei" beschreibt gut und detailliert die verschiedenen Möglichkeiten der Reparaturlackierung und damit verbundenen Farbanpassungen. In Lackseminaren wurden Sachverständige und Gutachter anhand dieses Pamphlets geschult. Der Artikel wurde zur verbrieften Ermächtigung im Umgang mit Lackreparaturbetrieben, eine Art Hexenhammer der Inquisition. Das Beilackieren IM Karosserieteil selbst wurde hier als „häufigste“ anwendbare Methode des Farbangleiches gesehen (häufigste fettgedruckt). Die Beilackierung in benachbarte Teile wurde hingegen als nur in „seltenen“ Fällen für notwendig erachtet, obwohl sie statistisch gesehen etwa um 90% (Wert von 2014) aller Lackreparaturen ausmacht, die Spotlackierungen (also „Anspritzer“) nicht eingerechnet. Die Vermutung liegt nahe: Hier wurden in Hinblick auf das richtungsbestimmende Lenken von Gutachtertätigkeiten Tatsachen vorsätzlich vertauscht. Wie dem auch sei: Fundamentiert durch den Leitfaden der Allianz wurden (und werden) Beilackierungen in angrenzende Teile als für nicht notwendig erklärt und verwehrt. Werkstätten, die trotzdem für eine unsichtbare Lackreparatur in angrenzende Teile einlackierten, wurden die Rechnungen hierum gekürzt. Eigentlich paradox, denn zufriedene Kunden sollten ein beiderseitiges Anliegen sein. Das Ausnebeln im beschädigten Teil daselbst wird zwar angestrebt, ist aber in den meisten Fällen auf Grund des Schadenbildes an sich und seiner Lokalisation nicht möglich. Über die Farbanpassung mittels Farbtonmessgeräte oder manuellen Nachnuancierens möchte ich an dieser Stelle nun nicht weiter eingehen, denn wer meine anderen Beiträge gelesen hat, weiß, wie exakt ein Nachstellen möglich ist. In einem Urteil des Amtsgerichts Siegen 14 C 1273/10 vom Mai 2011 wird die seit ewigen Zeiten strittige Sachlage sehr schön aufgearbeitet und bei einer Erneuerung eines Karosserieteiles die Notwendigkeit einer Beilackierung in angrenzende Teile als gängige Praxis und rechtens erklärt. Auf den Seiten 5 bis 7 begründet das Gericht die Entscheidung. U.a. sagen geladene Zeugen von Fachwerkstätten aus, dass das Beilackieren in angrenzende Teile zu 80% die Regel ist. |
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Dummheit durchzieht die eigene Branche |
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Im Falle eines Kaskoschadens ist es landläufige Meinung, dass ein Lackieren angrenzender Teile zwecks Farbtonanpassung nicht bezahlt wird. Und wenn doch notwendig, soll es der schon ohnehin durch die zu zahlende Selbstbeteiligung gebeutelte Kunde tun. Gutes Image, was sich da Versicherungen aufbauen! Allerorts schon zum Usus geworden ist, dass das Gros der Reparaturbetriebe das Beilackieren ganzer Teile im Kaskofall auf ihre eigene Kappe nehmen, um zeitaufwendigem Streit mit Versicherungen UND auch Kunden aus dem Wege zu gehen. Wenn und wo möglich wird dann noch etwas geschummelt, ein paar AWs in anderen Tätigkeiten untergebracht. Kurzsichtigkeit oder Bequemlichkeit |
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Lackierer aller Bundesländer vereinigt Euch! |
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Auch bei Kasko: Macht Front gegen die Willkür von Kürzungen und Verweigerungen! Wenn eine Arbeit notwendig ist, um eine FACHGERECHTE Reparatur zu leisten (welche die Versicherungen mit Recht von uns verlangen), dann MUSS das auch anerkannt und bezahlt werden. Beilackiert wird doch überall! Warum sollten wohl die Farben, egal welchen Herstellers, im Kaskofalle besser passen??? Lackstufe L ein ausgemachter Witz - wer hat je die Vorgabezeiten geprüft? |
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Soweit der Stand des im Wesentlichen so aus unserer bisherigen Homepage übernommenen Beitrages, Gerade lese ich im Lackiererblatt vom Mai 2012 ab Seite 32, dass die Kollegen der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer gerade kürzlich recherchiert haben und meine Prozentzahl 80 bestätigen konnten. Sollte sich nun endlich doch eine Anerkennung seitens der Versicherer anbahnen? Wir sind sehr gespannt.... |
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